Bambach, Valentin (1738-1819)Brevis Introductio ad Ius Ecclesiasticum. Eigenhändiges kirchenrechtliches Vorlesungs- und Praxismanuskript mit fortlaufenden zeitgenössischen Aktualisierungen (u.a. zum Josephinismus und zu den Napoleonischen Kriegen). 3 Bände.

Bamberg (u. Dettelbach?), 1767-c.1768 (Nachträge bis 1805).

Halbleder-Einbände der Zeit [ca. 22 x 18 cm]. — Handschrift in brauner Tinte. (2), 836, (6); 641, (36), (8), (7) Seiten; (6), 662, (2) Seiten. Mit 1 Kupfertafel (Portrait von Pius VI.)

Valentin Bambach (geboren 1738 in Münnerstadt, Unterfranken; gestorben 1819 in Dettelbach bei Kitzingen) war ein bedeutender fränkischer Franziskanerpater, Theologe und Autor. Nach dem Abschluss seiner gymnasialen und philosophischen Studien trat er am 22. September 1760 in den Franziskanerorden ein und empfing die Priesterweihe. Zwischen 1774 und 1786 zeichnete er sich als herausragender Lektor der Philosophie und Theologie in den Klöstern Dettelbach und Salzburg aus; sein Ruf als Gelehrter war so beachtlich, dass ihn der Abt der Benediktinerabtei Theres zweimal als Theologielehrer an seine Prälatur berief. Bambach galt als einer der fähigsten und nützlichsten Männer seiner Ordensprovinz. Er bekleidete das Amt des Guardians in verschiedenen Konventen, darunter auf dem Kreuzberg (Rhön) und in Dettelbach, und wurde schließlich zum Kustos der Provinz ernannt. Neben seiner Lehrtätigkeit trat er als theologischer Schriftsteller im Bereich der Apologetik hervor, wobei er in seinen Werken eine ausgeprägte Vorliebe für die französischen Theologen zeigte. — Das Inhaltsverzeichnis des ersten Bandes verdeutlicht den Charakter des Werkes als systematisches Lehrkompendium: „Ut statim ab initio perfectam iuris Canonici ideam nobis formare possimus, nec inlotis manibus s. canones teramus, et in iis caeci sine duce ambulemus, quaedam praenotanda et praelibanda sunt, Aquidem“ („Damit wir uns gleich von Beginn an eine vollkommene Vorstellung des kanonischen Rechts bilden können und die heiligen Canones nicht mit ungewaschenen Händen anfassen, um in ihnen wie Blinde ohne Führer umherzuirren, müssen einige Dinge vorab bemerkt und gekostet werden, und zwar“). Der darauffolgende, detaillierte Studienplan behandelt eine historisch-systematische Einleitung in die Rechtswissenschaft, die Abgrenzung zur Moraltheologie, die kirchliche Gesetzgebungskompetenz, Definition und Einteilung des Canons, Ursprung und Entwicklung des kanonischen Rechts, Entstehungsquellen und Einteilung des Kirchenrechts, das alte und neue Recht unter besonderer Berücksichtigung des Decretum Gratiani, die Dekretalen Gregors IX., den Liber VI. Bonifaz’ VIII., die Clementinen, die Extravaganten Johannes’ XXII. und die Extravagantes Communes, das neuere Kirchenrecht, die tridentinische Auslegungskongregation, das Bullarium Romanum, die Rota Romana, die Regeln der päpstlichen Kanzlei, das landeseigene Recht der deutschen Kirchen, Konkordate und deren kirchenrechtliche Verbindlichkeit, den Augsburger Religionsfrieden sowie den Westfälischen Frieden und dessen kirchenpolitische Folgedokumente. Bambach gelang es nicht, alle Themen, die er behandelte, im Inhaltsverzeichnis aufzuführen; der Rest ist daher im zweiten Inhaltsverzeichnis enthalten, das am Ende des ersten Bandes aufgeführt ist. Der restliche Teil dieses ersten Bandes besteht ebenfalls aus einem systematischen Kommentar, der sich nach der rechtshistorischen Einleitung unmittelbar dem ersten Buch (Liber I) der Dekretalen Gregors IX. widmet. Unter der Überschrift „De Summa Trinitate, et Fide Catholica“ (Über die allerhöchste Dreifaltigkeit und den katholischen Glauben) kommentiert Bambach fortlaufend die kirchenrechtlichen Bestimmungen und untermauert sie – wie im Fall der Konversion der Prinzessin von Braunschweig-Wolfenbüttel zur Heirat Kaiser Karls VI. – mit konkreten historischen und theologischen Fallbeispielen („Species Facti“). Der zweite Band beginnt ebenfalls mit Bambachs Kommentar zu den Decretalium – „Adnotationes ad Libr. II Decretalium“ – und setzt sich mit seinem Kommentar zum dritten Buch der Decretalium – „Adnotationes ad Lib. III Decretalium“ – sowie zum vierten Buch fort. Der dritte Band beginnt erneut mit dem dritten Buch der Dekretalen Gregors IX. („Liber III. Decretalium Gregorii IX. Titulus I. De Vita, et Honestate Clericorum“), wendet sich nun jedoch im Gegensatz zum theoretischen Kommentarband der rein praxisbezogenen Ebene der Fallbeispiele (Species Facti) zu. Es wird mit dem 4. und 5. Buch des Decretaliums fortgesetzt und endet mit dem Inhaltsverzeichnis. — 0000Als amtierender Lektor hielt Bambach sein Arbeitsinstrument über Jahre hinweg auf dem neuesten juristischen Stand. So unterbricht er in Band II den lateinischen Fachtext, um in deutscher Sprache die hochgradig einschneidenden kirchenrechtlichen Reformen des Josephinismus direkt nachzutragen. Vermerkt sind unter anderem die „Kaiserlich Königliche Verordnung von 4. Sept. 1781“ zu Verlobungen (Sponsalia) sowie weitere kaiserliche Dekrete von Oktober 1781 und Mai 1782 zur Dispenspraxis bei Ehehindernissen. Die handschriftlichen Vorsätze sowie das gestochene Porträt von Papst Pius VI. sind spätere Ergänzungen, vermutlich entstanden sie beim Zusammenbinden der Handschriften zu diesen 3 Bänden. Wir gehen davon aus, dass die Handschrift selbst in den Jahren 1767–1768 verfasst wurde. Die handschriftlichen Nachträge in deutscher Sprache reichen bis 1805, stellen aber ebenfalls spätere Ergänzungen dar, die Bambachs Werk auf den neuesten Stand brachten.

Ehem. Bibl.-Exemplar, Einbände berieben und etwas bestoßen, Rücken von Band I und II mit kleinen Einrissen, Frontispiz-Portrait teils etwas fleckig, sonst gut erhalten.

sold/verkauft